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Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)

Eingangsvoraussetzungen und Anmeldung

  • den mittleren Schulabschluss hat und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule abgeschlossen hat

oder

  • die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat und in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein viermonatiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich vier Monate berufstätig war

oder

  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule mit einem Schnitt von mind. 3,0 abgeschlossen hat

oder

  • den mittleren Schulabschluss hat und drei Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war.

In begründeten Fällen kann von der zuständigen Behörde auch zugelassen werden, wer den mittleren Schulabschluss hat und vier Jahre berufstätig war.

In die verkürzte, zweijährige Erzieher/innen-Ausbildung wird zugelassen, wer eine SPA-Ausbildung abgeschlossen hat oder wer das Berufliche Gymnasium Päd./Psych. oder die FOS Sozialpädagogik bzw. BOS absolviert hat.

Beachten Sie bitte zusätzlich:

Sie müssen zu Beginn Ihrer praktischen Ausbildung in der Kita einen Nachweis über eine Masernimmunität erbringen, in der Regel reicht die Vorlage des Impfausweises oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html.

Schüler:innen, deren erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zum Ausbildungsbeginn (= erster Schultag) nicht vorliegt, dürfen ihren Schulplatz wahrnehmen, sofern sie durch Vorlage einer entsprechenden Quittung oder in anderer Form nachweisen, dass das Führungszeugnis mindestens zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn beantragt wurde. Die Aufnahme der praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist bis zum Vorliegen des Führungszeugnisses ausgeschlossen. Dadurch versäumte Praxistage müssen in den nächsten Ferien nachgeholt werden. Sollte das Führungszeugnis innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn nicht vorliegen, wird das Schulverhältnis beendet. Über Einzelfälle bei nicht selbst verschuldetem Versäumnis entscheidet die Schulleitung.

Anmeldezeitraum:

Die Ausbildung in der verkürzten sowie auch der dreijährigen Form beginnt jeweils zum 01.02. bzw. 01.08. eines Jahres.

Für den Beginn im August:
01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres

Für den Beginn im Februar:
01.09. bis 30.11. eines jeden Jahres

Zentrale Anmeldeschule: 

Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Fröbelseminar (FSP I / BS30)
Wagnerstraße 60 | 22081 Hamburg

FON: 040 428 846 – 211
FAX: 040 428 846 – 212
E-MAIL: fsp1@hibb.hamburg.de
WEB: Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldeschule!

Neben der zwei- bzw. dreijährigen Erzieherinnenausbildung werden in Hamburg auch die Berufliche Weiterbildung (BWB) sowie die Erzieherinnenausbildung für Einwanderinnen (EfE) angeboten. Die BWB wird an der BS21 und an der BS30 angeboten. Die EfE wird nur an der BS21 durchgeführt.

Informationen über die Zulassungsvoraussetzung und die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Schulen:

Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik – Fröbelseminar – (BS30)
Wagnerstraße 60
22081 Hamburg

Persönliche Beratung in der FSP – Fröbelseminar: Montags 14-16 Uhr
Telefon: 040 428 846-211
Fax: 040 428 846-212
E-Mail: bs30@hibb.hamburg.de
Web: www.bs30.de

Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik FSP2
(BS21)

Max-Brauer-Allee 134
22765 Hamburg

Telefonische Sprechzeiten:
Montags bis freitags 7.45 – 14.00 Uhr
Telefon: 040 428 11-29 78
Telefax: 040 428 11-33 39
E-Mail: bs21@hibb.hamburg.de
Web: www.fsp2-hamburg.de

Struktur, Dauer und Abschluss der Ausbildung

Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin dauert sechs bzw. in der verkürzten Form vier Schulhalbjahre in Vollzeitform einschließlich der praktischen Ausbildung.

  • Die schulische Ausbildung umfasst einen Pflicht- und einen Wahlpflichtbereich.
  • Vom dritten Schulhalbjahr an wählt man als Schwerpunkt eines von vier Profilen aus, im Rahmen des Angebotes der Schule.
  • Im Wahlpflichtbereich werden auch Ergänzungsfächer zum Erwerb der Fachhochschulreife angeboten.
  • Die praktische Ausbildung erfolgt im Umfang von 1.200 Stunden in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsbereichen.
  • Die Praxisstellen werden mit Genehmigung der Schule gewählt.

Qualifizierungsmodul Sprache:

Spracherwerb und Sprachbildung im pädagogischen Alltag Einen besonderen Schwerpunkt bildet der Unterricht im Fach Sprache und Kommunikation. Die Schule legt großen Wert darauf, dass die Inhalte des Bildungsplanes berufsbezogen unterrichtet werden.

Im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes wurde das Profil „Sprache und Bewegung“ konzipiert. Zusätzlich richteten wir ein Zertifikat in Bezug auf Sprachbildung ein.

Schülerinnen und Schüler, die ihre Abschlussprüfung im Fach „Sprache und Kommunikation“ mit der Note „Gut“ abgeschlossen haben, können zusätzlich an einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer teilnehmen.

Die Inhalte der Zertifikatsprüfung orientieren sich an dem „Qualifizierungsmodul Sprache (Sprachentwicklung, Spracherwerbsstörung, Mehrsprachigkeit)“ (2007- 2010).

Das Modul war ein Transferprojekt der Universität Hamburg und der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Kooperation mit der Vereinigung der Hamburger Kindertagesstätten (heute: Elbkinder) und den Fachschulen für Sozialpädagogik.

Der Grundlagenuntericht im Fach „Kommunikation und Sprache“ orientiert sich auf der Basis des Bildungsplanes an dem dort erarbeiteten Grundlagenwissen. Dieses dient dazu, Erzieherinnen und Erzieher für eine durchgängige Sprachbildung im pädagogischen Alltag zu qualifizieren.

In der Zertifikatsprüfung analysieren die Fachschüler kindliche Dialoge in Bezug auf phonetisch-phonologische, semantische und syntaktische Aspekte. Diagnostische Gesichtspunkte, Mehrsprachigkeit und jeweils spezifische Sprachbildungsmöglichkeiten sind dabei berücksichtigt.

Interessenten wenden sich bitte an die Abteilungsleitung der Fachschule.

Inhalte der Ausbildung

Unterrichtsfächer des Pflichtbereich:

  1. Sozialpädagogisches Handeln
  2. Entwicklung und Bildung
  3. Bewegung, Spiel, Musik
  4. Gestalten, Medien, Naturwissenschaft
  5. Sprache und Kommunikation
  6. Gesellschaft, Organisation, Recht
  7. Fachenglisch

Den Fächern außer Fachenglisch sind Lernfelder zugeordnet.

Sozialpädagogisches Handeln

01 Berufliche Identität entwickeln
02 Grundlagen pädagogischen Handelns
03 Rahmenbedingungen von Bildung
04 Arbeitsfeldspezifische Konzepte

Entwicklung und Bildung

05 Entwicklungsprozesse
06 Entwicklungsbedingungen

Bewegung, Spiel und Musik

07 Bewegung, Gesundheit, Spiel
08 Musik erleben und gestalten

Gestalten, Medien, Naturwissenschaften

09 Gestaltung
10 Medienkompetenz
11 Mathematik, Natur, Umwelt

Sprache und Kommunikation

12 Sprachliche Bildung
13 Lese-, Erzähl- und Schriftkultur

Gesellschaft, Organisation und Recht

14 Dienstleistungsunternehmen
15 Kooperationen
16 Rahmenbedingungen
17 Religion, Werte

Im Rahmen der Ausbildung absolvieren unsere angehenden Erzieherinnen und Erzieher 400 Stunden Profilausbildung in einem frei wählbaren Profilbereich:

  • Erlebnispädagogik und naturwissenschaftliche Bildung
  • Gestalten und Medien
  • Musik und Darstellen
  • Sprache und Bewegung
  • Bewegung und Gesundheit oder
  • Heilpädagogik und Inklusion

Fotos und Schülerberichte zu unseren Profilkursen finden Sie hier: Profilausbildung an der BS18

Rasmus Schwemin

Rasmus Schwemin

Ihr Ansprechpartner für die Fachschule Sozialpädagogik

E-Mail: Rasmus.Schwemin@hibb.hamburg.de

Telefon: 040 4288863-38

Sprechzeiten: Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr