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Sozialpädagogische Assistenz

Berufsfachschule mit dem Abschluss Staatlich anerkannte(r) sozialpädagogische(r) Assistent(in)

Sie wollen sich für die Sozialpädagogische Assistenz anmelden? Dann beachten Sie bitte folgendes:

Informationen zur Anmeldung:

1.Wir sind die zentrale Anmeldeschule für alle Schülerinnen und Schüler mit MSA/Realschulabschluss.
2. Der Anmeldezeitraum für die Ausbildung ab September 2025 startet am 01.02.2025 und endet am 30.04.2025.
3. Lesen Sie vor der Bewerbung alle relevanten Informationen über die Eingangsvoraussetzungen und das Anmeldeverfahren hier unten auf dieser Seite sorgfältig durch.
4. Die Anmeldung erfolgt nur postalisch. Schicken Sie uns bitte nur vollständige Unterlagen zu. Unsere Adresse finden Sie hier.

ACHTUNG: Die Anmeldung mit erweitertem ersten Schulabschluss findet zentral über die Anna-Warburg-Schule statt. Klicken Sie dafür hier: Anmeldung mit eESA

Eingangsvoraussetzungen und Anmeldung

  • MSA/Realschulabschluss oder Versetzung in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe.
  • Der erste Wohnsitz muss spätestens zu Ausbildungsbeginn in Hamburg sein.
  • Unterlagen müssen bis Ende Juli vollständig eingereicht sein. Beachten Sie dazu die Hinweise unter –> Bewerbungsunterlagen und –>Wie geht es weiter nach der Bewerbung?
  • Sie müssen zu Beginn Ihrer praktischen Ausbildung in der Kita einen Nachweis über eine Masernimmunität erbringen, in der Regel reicht die Vorlage des Impfausweises oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministers: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html.

Diese Unterlagen müssen zur Anmeldung vollständig an uns geschickt werden:

  • Anmeldebogen
  • Bewerbungsschreiben mit Unterschrift
  • Lebenslauf
  • 3 Passfotos 4×3 cm  (hinten beschriften mit Vor- und Nachname)
  • Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises mit aktueller Wohnadresse. Bei Minderjährigen eine Passkopie eines Elternteils
  • Abschlusszeugnis oder Halbjahreszeugnis mit MSA-Prognose. Achtung!: Originalzeugnisse bitte nicht beilegen! Bitte senden Sie uns mit den Anmeldeunterlagen eine beglaubigte Kopie Ihres MSA-Abschlusses mit oder reichen Sie diesen sofort nach. Wenn Sie Ihren Abschluss vor den Sommerferien machen, senden Sie uns dann sofort eine beglaubigte Kopie zu. Diese erhalten Sie von Ihrer Schule oder dem Kundenzentrum.
Wichtiger Hinweis
Bitte senden Sie uns keine Bewerbungsmappen und keine Klarsichthüllen zu! Vielen Dank.

Wenn Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingetroffen sind, erhalten Sie von uns einen Brief per Post mit einer Eingangsbestätigung ihrer Bewerbung und dem Antrag für Ihr erweitertes Führungszeugnis. Ebenfalls erhalten Sie weitere wichtige Informationen darüber, was nach der Anmeldung bis zur Einschulung noch passiert oder zu machen ist.

Bis Ende Juli sollten die vorzulegenden Unterlagen vollständig sein:

    • 1.-Hilfe-Schein mit 9 Unterrichtsstunden (max. 1 Jahr alt) – Achtung! Gefordert ist nicht die 1. Hilfe am Kind!
    • erweitertes Führungszeugnis (mit unserem Antrag sofort anzufordern)
    • beglaubigte Kopie Ihres MSA-Abschlusses
    • Nachweis über einen Praxisplatz. Achtung!: Erst nach der Zuteilung zu einer Schule werden die Praxisbedingungen mit Ihnen besprochen.

Schüler:innen, deren erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zum Ausbildungsbeginn (= erster Schultag) nicht vorliegt, dürfen ihren Schulplatz wahrnehmen, sofern sie durch Vorlage einer entsprechenden Quittung oder in anderer Form nachweisen, dass das Führungszeugnis mindestens zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn beantragt wurde. Die Aufnahme der praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist bis zum Vorliegen des Führungszeugnisses ausgeschlossen. Dadurch versäumte Praxistage müssen in den nächsten Ferien nachgeholt werden. Sollte das Führungszeugnis innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn nicht vorliegen, wird das Schulverhältnis beendet. Über Einzelfälle bei nicht selbst verschuldetem Versäumnis entscheidet die Schulleitung.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Haben Sie Ihren Abschluss nicht in Deutschland erworben, müssen Sie uns zur Anmeldung folgende zusätzliche Unterlagen vorlegen:

Möchten Sie mit der SPA Ausbildung zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben?

Voraussetzung hierfür ist ein Notenschnitt von 3,0 in den Hauptfächern (Deutsch,Englisch,Mathemathik oder die Versetzung in die Oberstufe) im MSA-Abschlusszeugnis.
Kreuzen Sie auf dem Anmeldebogen das entsprechende Feld an.
Diese Ausbildung wird ausschließlich an der BS23 in Niendorf oder an der BS30 in Barmbek beschult.
Beachten Sie: Es besteht auch hier kein Anspruch auf eine bestimmte Schule. Geben Sie gerne Ihre Wünsche im Anmeldeformular an.

Struktur, Dauer der Ausbildung

MSA: 2,0 Schuljahre in Vollzeitform einschließlich der praktischen Ausbildung mit Probehalbjahr.

eESA: 2,5 Schuljahre in Vollzeitform einschließlich der praktischen Ausbildung mit Probehalbjahr.

  • Die schulische Ausbildung umfasst einen Pflicht- und einen Wahlpflichtbereich.
  • Die praktische Ausbildung erfolgt jeweils an zwei Tagen in der Woche in geeigneten Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Hinzu kommen Blockpraktika.
  • Die Praxisstellen werden mit Genehmigung der Schule gewählt.
    Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden (erforderlicher Durchschnitt: 3,0 in Deutsch, Mathematik und Englisch)

Inhalte der Ausbildung

  1. Sozialpädagogisches Handeln
  2. Entwicklung und Bildung
  3. Sprache und Kommunikation
  4. Bewegung, Spiel, Musik
  5. Kreative Gestaltung
  6. Naturwissenschaften und Gesundheit
  7. Fachenglisch
  8. Mathematik
  9. Wirtschaft und Gesellschaft
  10. Hinzu kommen Wahlpflichtunterricht und Sozialpädagogische Praxis.

Sozialpädagogisches Handeln
LF 01 Sich im Berufsfeld orientieren
LF 02 Kinder und deren Entwicklungs- und Aneignungsprozesse wahrnehmen und unterstützen
LF 03 Alltag und Erfahrungsräume gestalten
LF 04 Beziehung gestalten
LF 05 Werte und Normen in der pädagogischen Arbeit

Entwicklung und Bildung
LF 06 Grundlagen von Entwicklung, Sozialisation und Bildung erarbeiten
LF 07 Entwicklungskonzepte kennen und berücksichtigen
LF 08 Lernprozesse verstehen und unterstützen

Sprache und Kommunikation
LF 09 Kompetenzen im Bereich Sprache und Schriftkultur fördern
LF 10 Die eigenen sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen entwickeln

Bewegung, Spiel, Musik
LF 11 Bewegen und Spielen
LF 12 Mit Kindern musizieren

Kreative Gestaltung
LF 13 Gestalterische Techniken vermitteln und kreative Ausdrucksformen anregen
LF 14 Mit technischen Medien arbeiten und gestalten

Naturwissenschaften und Gesundheit
LF 15 Natur erforschen und ökologisch handeln
LF 16 Gesundheit fördern

  • Sozialpädagogisches Handeln, z.B. Philosophieren mit Kindern
  • Entwicklung und Bildung, z.B. Kinder unter drei
  • Sprache und Kommunikation, z.B. Sprachliche Vielfalt in Kitas
  • Resilienz: Kinder stark machen!

Ausbildungsschulen

SCHULEFONWEBSITE
Berufliche Schule Hamburg Harburg (BS18)(040) 428 8863 0www.bs18.de
Anna Warburg Schule, Berufliche Schule für Sozialpädagogik (W3)(040) 428 8692 0www.anna-warburg-schule.de
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße – Fröbelseminar (FSPI)(040) 428 8462 11www.fsp1.de
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona (FSPII)(040) 428 1129 78www.fsp2.de

Informationen zur Externenprüfung