Fachschule für Sozialpädagogik (Umschulung)

Die Ausbildung vermittelt die Grundlagen pädagogischer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Unterstützungsbedarf. Ziel ist es, Menschen in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu fördern. Erzieher:innen arbeiten in verschiedenen sozialen Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Die Umschulung ist regelmäßig geprüft und entspricht anerkannten Qualitätsstandards.

Ein Angebot der Fachschule für Sozialpädagogik

Die Fachschule für Sozialpädagogik dient der beruflichen Weiterbildung zur/zum Erzieher:in und setzt den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder eine Tätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich voraus.

Die generalistische Ausbildung befähigt zur selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeit als Erzieher:in in den verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Damit gewährleistet sie eine Grundqualifikation, die den Zugang zu unterschiedlichen Arbeitsfeldern und einen Wechsel des Arbeitsfeldes im Laufe des Berufslebens ermöglicht und die Grundlage für lebenslanges Lernen legt.

Erzieher:innen arbeiten mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Menschen mit Assistenzbedarf. Die pädagogische Arbeit beinhaltet die Kernaufgaben Erziehen, Bilden, Betreuen und Beraten. Erzieher:innen sind in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (u.a. Häuser der Jugend, Bauspielplätze), Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (u.a. Wohngruppen), in Einrichtungen für Menschen mit Assistenzbedarf und speziellen Einrichtungen (u.a. Eltern-Kind-Zentren, Kinder- und Jugendpsychiatrien) tätig.

Im Zentrum der vielfältigen und abwechslungsreichen Tätigkeiten steht die Unterstützung und Förderung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Unsere Umschulung wird jährlich durch die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung auditiert. Dieses ist durch unser hervorragendes Qualitätsmanagement System möglich.

Der Abschluss der Erzieher:innen-Ausbildung berechtigt zum Studium an Hochschulen in allen Fachrichtungen in Deutschland.

Eingangsvoraussetzungen und Bewerbungsunterlagen

Eingangsvoraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) und eine mindestens zweijährige abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Berufsabschlusszeugnis einer mindestens 2-jährigen anerkannten Ausbildung und Nachweis einer sozialpädagogischen Tätigkeit von mindestens vier Wochen Dauer (im Original) oder
  • Fachhochschulreife/Hochschulreife und einen Nachweis (im Original) eines sozialpädagogischen Praktikums/einer Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich (4 Monate in Vollzeit) oder
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) und einen Nachweis einer dreijährigen Berufstätigkeit (Vollzeit) in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich (im Original) – (Hier erfolgt die Zulassung nur in begründeten Fällen)

 

Zusätzlich ist ein individueller Beratungstermin mit der Abteilungsleitung verpflichtend.

 

Bewerbungsunterlagen

  • Zeugnisse amtlich beglaubigt
  • Nachweise eines sozialpädagogischen Praktikums/einer Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich (im Original)
  • Bewerbungsanschreiben (unterschrieben)
  • Lebenslauf (unterschrieben)
  • 1 Passfoto (mit Namen auf der Rückseite, max. 4 x 5 cm)
  • Erweitertes Führungszeugnis (das notwendige Formular zur Beantragung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde geben wir Ihnen beim Beratungsgespräch mit)
  • Erste-Hilfe-Grundausbildung im Original (9 Unterrichtseinheiten). Darf bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 6 Monate sein (Der Nachweis muss spätestens am ersten Schultag vorgelegt werden, sonst verfällt der Anspruch auf einen Ausbildungsplatz) Wichtig: Formate wie z.B.: „Erste Hilfe am Kind“ oder reine Online-Kurse werden nicht akzeptiert.
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

 

Wenn Abschlüsse nicht in Deutschland erworben wurden, müssen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zeugnisse (vom SIZ)
  • Nachweis über das Sprachniveau B2

 

Es gibt keine Bewerbungsfrist.

 

Hinweise zum Masernschutzgesetz

Für alle Fachschüler:innen in der praktischen Ausbildung, die nach 1970 geboren sind, ist die Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes bzw. einer Masernimmunität vorgesehen.

Vor Beginn der betrieblichen Lernphase bzw. der Berufstätigkeit ist ein entsprechender Nachweis der Praxiseinrichtung in schriftlicher Form vorzulegen:

  • Vorlage des Impfausweises oder
  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Masernimmunität oder
  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aus der hervorgeht, dass eine medizinische Kontraindikation gegen die Masernimpfung vorliegt
Anmeldung

Anmeldezeitraum:

Persönliche Anmeldung in der Beruflichen Schule Hamburg-Harburg. Es gibt keine Anmeldefrist.

Beginn der Ausbildung:

Halbjährliche Einschulung jeweils nach den Hamburger Sommerferien und zum 01.02. des Jahres

Dauer, Struktur und Finanzierung der Ausbildung

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Dauer, Finanzierung und den Abschluss der Ausbildung – von der Vollzeitausbildung über Fördermöglichkeiten bis hin zu weiterführenden Studienoptionen.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin dauert fünf Schulhalbjahre in Vollzeitform einschließlich der praktischen Ausbildung.

Struktur der Ausbildung und betriebliche Lernphasen

Die Maßnahme dauert 2,5 Jahre. Die Unterrichtsfächer sind identisch mit denen der Fachschule für Sozialpädagogik.

Nach 1,5 Jahren legen die Umschüler:innen zwei schriftliche zentrale Abschlussprüfungen ab und sind staatlich geprüfte Erzieher:innen.

Betriebliche Lernphasen

In den ersten drei Semestern ist diese Maßnahme eine schulische Ausbildung mit integrierten Ferienpraktika von ein bis drei Wochen in den Hamburger Schulferien. Diese betrieblichen Lernphasen sind vergleichbar mit den praktischen Ausbildungszeiten im Grundlagenpraktikum in der vollzeitschulischen Fachschulausbildung zum/zur Erzieher:in und verfolgen das Ziel, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder des Berufes zu vermitteln und sich mit dem Tätigkeitsprofil der pädagogischen Fachkräfte vertraut zu machen.

Im vierten und fünften Semester der Ausbildung wird ein Anerkennungsjahr (vergleichbar dem Schwerpunktpraktikum in der vollzeitschulischen Fachschulausbildung zum/zur Erzieher:in) absolviert.

An vier Tagen (Montag bis Donnerstag) werden betriebliche Lernphase in den Praxiseinrichtungen absolviert. Die Arbeitszeit beträgt an diesen vier Tagen 32 Stunden/Woche. Am Freitag findet ein Schultag statt.

Während der gesamten Ausbildung müssen betriebliche Lernphasen im Umfang von insgesamt 1.800 Stunden absolviert und nachgewiesen werden. Auf der Basis erfolgt die staatliche Anerkennung.

Finanzierung der Ausbildung

Der Schulbesuch ist kostenfrei. In den Semestern 1 bis 3 erfolgt eine individuelle Finanzierung der Teilnehmer:innen über die Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein) oder das Aufstiegs-BAföG (nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)) oder durch die Deutsche Rentenversicherung.

 

In den Semestern 4 und 5 wird die Umschulung über einen 32-Stunden/Woche-Arbeitsplatz in einer sozialpädagogischen Einrichtung in Hamburg finanziert.

 

Das Anerkennungsjahr (4. und 5. Semester) wird über ein Angestelltenverhältnis in den Einrichtungen nach den üblichen Tarifen des Trägers finanziert. Diese Tarife variieren leicht je nach Arbeitsfeld und Träger.

Die Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der betrieblichen Lernphase im Anerkennungsjahr (4. und 5. Semester) erfolgt durch den Träger. Hier wird ein Angestelltenverhältnis in den Einrichtungen nach den üblichen Tarifen des Trägers geschaffen. Diese Tarife variieren leicht je nach Arbeitsfeld und Träger.

 

Je nach Art der Tätigkeit kann die Vergütung unterschiedlich ausfallen. Sie orientiert sich aber mindestens an SuE 4.

 

Die dafür notwendigen Mittel erhält der Träger im Rahmen der Finanzierungssystematik des Hamburger Kita-Gutscheinsystems, über ihm regulär durch die Sozialbehörde zur Verfügung gestellten Kita-Leistungsentgelte. Der Beschäftigungsumfang der Auszubildenden kann bis zu 90% auf das durch die Kita bereitzustellende Stellenvolumen als Erstkraft angerechnet werden. Die Eingruppierung entspricht einem Berufsanfangsgehalt einer Stelle als Sozialpädagogische Assistenz, einer Stelle im Anerkennungsjahr in Stufe 4 SuE in anderen Bundesländern oder einer Stelle als Erzieher:in der Beruflichen Weiterbildung (BWB im 3. Ausbildungsjahr).

Inhalte der Ausbildung

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Unterrichtsfächer und Schwerpunkte der Ausbildung – von pädagogischen Grundlagen über Prüfungsfächer bis hin zu individuellen Profil- und Wahlmöglichkeiten.

Fachrichtungsübergreifende Unterrichtsfächer:

  1. Sprache
  2. Politik
  3. Informatik, Naturwissenschaften und Technik
  4. Englisch

 

Wahlpflichtbereich

Wir bieten hier verschiedene Zertifikate ergänzend zur Ausbildung an: Heilpädagogik, Klettern, DLRG Schein, Medienscout, Werkstattpädagogik, Schwimmen und Wassergewöhnung, Musikpädagogik, tiergestützte Pädagogik, Theaterpädagogik und weitere. Das Angebot richtet sich jeweils nach der Größe des Jahrgangs.

Fachrichtungsbezogene Lernfelder

Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln

Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten

Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen

Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

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Ihre Ansprechpartnerin:

Bei Fragen steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin jederzeit unterstützend zur Seite.

Jasmin Buchhorn

Ihre Ansprechpartnerin für die Fachschule für Sozialpädagogik und Umschulung