Mittagessen (BuT)
Sie erhalten von der Schule ein kostenloses Mittagessen, wenn Sie als Bezieher:in einer nachfolgend aufgeführten Leistung berechtigt sind:
Leistungsberechtigt sind:
- Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955) in der jeweils geltenden Fassung,
- Bezieher:innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 3. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung,
- Bezieher:innen von Leistungen der Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 4. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung,
- Leistungsberechtigte nach 2 oder § 3 Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2023, 2022) in der jeweils geltenden Fassung,
(bei nicht vorliegen d. Bewilligungsbescheides s. Anlage 1 Ergänzung)
- Kinderzuschlagberechtigte nach § 6a Bundeskindergeldgesetz in der Fassung vom 28.Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177) in der jeweils geltenden Fassung,
- Schüler:innen, die Haushaltsmitglieder einer Person sind, die nach § 3 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) in der jeweils geltenden Fassung Leistungen bezieht.
- Schüler:innen, die im Rahmen von Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch außerhalb der Herkunftsfamilie betreut werden und Hilfe in Ausgestaltung einer Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstigen betreuten Wohnform erhalten.
- Bezieher:innen von Leistungen nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz in der Fassung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 646,1680) in der jeweils geltenden Fassung,
- Empfänger:innen von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595) in der jeweils geltenden Fassung,
- Empfänger:innen des Unterhaltsbeitrags im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) vom 23. April 1996 (BGBI. I S. 623) in der jeweils geltenden Fassung.
Keinen Anspruch haben:
- Berufsschüler:innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten
- und Leistungsberechtigte der Rechtskreise 1, 5-10, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Antragstellung:
- Bitte füllen Sie den nachfolgend bereitgestellten Antrag vollständig aus und unterschreiben diesen. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.
- Bitte geben Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie eines aktuellen Leistungsbescheids im Schulbüro ab.
- Das Schulbüro prüft Ihren Antrag direkt und händigt Ihnen eine Chipkarte aus, mit der Sie ein Mittagessen erhalten.