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Fahrkarte (BuT)

Sie erhalten von der Schule eine kostenlose HVV-Fahrkarte, wenn der einfache Fußweg von Ihrem Wohnort zur Schule mehr als 7,5 km beträgt und wenn Sie als Bezieher:in einer nachfolgend aufgeführten Leistung berechtigt sind:

Leistungsberechtigt sind:

  • Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955) in der jeweils geltenden Fassung,
  • Bezieher:innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 3. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung,
  • Bezieher:innen von Leistungen der Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 4. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung,
  • Leistungsberechtigte nach 2 oder § 3 Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2023, 2022) in der jeweils geltenden Fassung,

(bei nicht vorliegen d. Bewilligungsbescheides s. Anlage 1 Ergänzung)

  • Kinderzuschlagberechtigte nach § 6a Bundeskindergeldgesetz in der Fassung vom 28.Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177) in der jeweils geltenden Fassung,
  • Schüler:innen, die Haushaltsmitglieder einer Person sind, die nach § 3 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) in der jeweils geltenden Fassung Leistungen bezieht.
  • Schüler:innen, die im Rahmen von Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch außerhalb der Herkunftsfamilie betreut werden und Hilfe in Ausgestaltung einer Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstigen betreuten Wohnform erhalten.
  • Bezieher:innen von Leistungen nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz in der Fassung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 646,1680) in der jeweils geltenden Fassung,
  • Empfänger:innen von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595) in der jeweils geltenden Fassung,
  • Empfänger:innen des Unterhaltsbeitrags im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) vom 23. April 1996 (BGBI. I S. 623) in der jeweils geltenden Fassung.

Keinen Anspruch haben:

  • Schüler:innen der folgenden Bildungsgänge: Berufsqualifizierung, Berufsschule, Sozialpädagogische Assistenz, Fachschule Sozialpädagogik, Umschulung Fachschule Sozialpädagogik
  • Schüler:innen der Ausbildungsvorbereitung für Migrant:innen erhalten eine kostenlose Fahrkarte von Ihrer Einrichtung
  • Leistungsberechtigte der Rechtskreise 1, 5-10, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Antragstellung:

  • Bitte füllen Sie den nachfolgend zum Download bereitgestellten Antrag auf Schüler:innenfahrgeld vollständig aus und unterschreiben diesen. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.
  • Bitte geben Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie des aktuellen Leistungsbescheides und einem Passfoto im Schulbüro ab.
  • Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch brauchen den Antrag nicht auszufüllen. Sie erhalten einen Berechtigungsnachweis vom Schulbüro, den Sie direkt bei einer HVV-Servicestelle abgeben.