Laptopausleihe für BuT-berechtigte Schüler:innen
Ab sofort besteht für alle Bezieher:innen von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Möglichkeit, einen Laptop kostenlos und dauerhaft von der Schule auszuleihen. So soll es Ihnen oder Ihrem Kind z. B. ermöglicht werden, digitale Plattformen, wie Moodle gut nutzen oder am Distanzunterricht teilnehmen zu können.
Berechtigt sind Bezieher:innen von
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialgeld,
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.
- BAföG
Wenn Sie einen Laptop beantragen möchten, nutzen Sie bitte dieses Anmeldeformular. Wir melden uns dann zeitnah mit weiteren Informationen bei Ihnen zurück.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht sofort alle unsere BuT-berechtigten Schüler:innen mit einem Laptop ausstatten können. Zunächst berücksichtigen wir die Bewerber:innen in der Reihenfolge des Eingangs Ihrer Bewerbung.
Hinweise zum Leistungsbescheid: Ihr Name muss auf dem Leistungsbescheid erkennbar sein. Zudem muss der Leistungsbescheid aktuell gültig sein.