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Berufsqualifizierung (BQ)

Was beinhaltet die Berufsqualifizierung (BQ)?

Die Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS18) bietet schulpflichtigen Jugendlichen eine Berufsausbildung an. Mit der Berufsqualifizierung im Hamburger Ausbildungsmodell (kurz BQ genannt) wird in Kooperation mit Betrieben die Ausbildung zur/zum Kauffrau/-mann für Büromanagement angeboten. Allgemeine Informationen zu dieser Ausbildung können Sie hier finden: Flyer BQ-Jugendliche.PDF

Die Ausbildung beginnt nach den Sommerferien und zum Februar. Ziel ist es, schnellstmöglich einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abzuschließen. Ist der Übergang in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der einjährigen Berufsqualifizierung nicht möglich, wird die Berufsausbildung bei einem Bildungsträger fortgesetzt.
Die Jugendlichen schließen zunächst einen Vertrag mit der Beruflichen Schule Hamburg-Harburg ab. Sie erhalten im ersten Ausbildungsjahr keine Ausbildungsvergütung. Die wöchentliche Ausbildungszeit orientiert sich am dualen Ausbildungsberuf. Die Urlaubstage sind grundsätzlich in den unterrichtsfreien Zeiten zu nehmen.

Zu den genauen Tätigkeiten im Beruf, den Arbeitsorten sowie zu den Anforderungen können Sie sich gerne bei den konkreten Ausbildungsberufen informieren.

Weitere wichtige Informationen über die BQ:

Die Jugendlichen beginnen ihre Ausbildung mit einem mehrwöchigen Berufsschulunterricht an der Beruflichen Schule Hamburg-Harburg. Anschließend besuchen sie im ersten Halbjahr an zwei Wochentagen die Berufsschule und lernen zu den anderen Zeiten (auch während der Schulferien) in einem Betrieb. Die Lehr- und Lerninhalte entsprechen denen des ersten Ausbildungsjahrs der angebotenen kaufmännischen Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung. Zur Beratung steht den Jugendlichen eine Ansprechpartnerin/ein Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Angebot der Berufsqualifizierung richtet sich an schulpflichtige* Jugendliche, die trotz mehrfacher Bewerbungen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.

Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die Schulpflicht bereits erfüllt und das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Unbesetzte BQ-Plätze können auch an junge Erwachsene, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, vergeben werden.

* Nach § 37 Hamburgisches Schulgesetz dauert die Schulpflicht elf Schulbesuchsjahre und endet spätestens mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Folgende Unterlagen müssen von Bewerbern eingereicht werden

Selbst zu erstellen:

  • Deckblatt mit vollständiger Anschrift und Kontaktdaten (Mailadresse, Telefonnummer)
  • Bewerbungsanschreiben mit einer Begründung für die Berufswahl
    (Kaufmann/-frau für Büromanagement)
  • Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild